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Allgemeine Reisebedingungen der Firma: Sport – Weidenbach, Wuppertal. Sehr geehrter Kunde, bitte beachten Sie die nachstehenden Bedingungen und wichtigen Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen. 1. Abschluss eines Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigene einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch entsprechende Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bedingungsfrist die Annahme erklären. 2. Zahlungskonditionen Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins in Sinne von § 651k Abs. 3 BGB eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder bei uns bereit liegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden, spätestens 40 Tage vor Antritt der Reise. Bei Reisen die ab dem 40. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig. Auch Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Bei Buchung von Flug – Sondertarifen kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden. 3. Leistungen Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. 4. Leistungs- und Preisänderungen Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen. Wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von dem Reisenden der Erhöhungspreis verlangen, in anderen Fällen werden die von dem Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem die Reise sich dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Sie müssen die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen. 5. Rücktritt durch den Kunden Sie können jederzeit vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts werden pauschale Rücktrittsgebühren erhoben, die nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn gegliedert sind: Die Rücktrittsgebühren betragen bei:
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a) Einzelreisen mit Linienmaschinen und Charterflügen*
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b) Gruppenreisen mit Linienmaschinen oder Charterflügen*
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bis 45. Tag vor Reiseantritt
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10% des Reisepreises
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bis 45. Tag vor Reiseantritt
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10% des Reisepreises
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ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt
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15% des Reisepreises
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ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt
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20% des Reisepreises
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ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
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25% des Reisepreises
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ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt
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35% des Reisepreises
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ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
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40% des Reisepreises
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ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
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50% des Reisepreises
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ab 6.Tag bis Reiseantritt
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80% des Reisepreises
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ab 6.Tag bis Reiseantritt
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80% des Reisepreises
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Nicht-Erscheinen (No Show)
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100% des Reisepreises
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Nicht-Erscheinen (No Show)
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100% des Reisepreises
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Wir sind berechtigt, im Falle Ihres Rücktritts auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Fallweise kann bei Fluggesellschaften schon mit der Buchung ein Anspruch auf Stornogebühren entstehen! Dies wird gesondert ausgewiesen! Bitte beachten Sie außerdem, haben sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen gebucht, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. 6. Umbuchungen Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), werden wir € 30,- Umbuchungsentgelt erheben. 7. Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, mindestens € 50,- gehen zu Ihren Lasten. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt ihnen ungenommen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung enthält, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Hiergegen werden angerechnet die Werte der ersparten Aufwendungen und die Vorteile, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Erstattungen. b) bis acht Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise davon Kenntnis zu geben und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden Sie davon unterrichtet. c) bis sechs Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht für uns besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal mit € 10,- erstattet, sofern Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen. 10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last 11. Abhilfe / Minderung / Kündigung Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können nach Rückkehr von der Reise einen Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten sie den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden uns nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. 12. Haftung Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4100.- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt, Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch für Leistungen , welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, sowie wenn und soweit für einen bei Ihnen eingetretenen Schaden die Verletzung die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur , wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluß einer Unfallversicherung. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten - Dokumenten der Deutschen Bahn AG aufgeführte DB Bedingungen haben keine Gültigkeit. Ihre und unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach den allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Sie sind für Ihre rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich. 13. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar , wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer- Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oder an den Veranstalter bzw. an dessen Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schaden , mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen. stehen ihm Ansprüche nicht zu. 14. Ausschuss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 13. Ihre Ansprüche nach den §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Information und lassen Sie sich bei Rückfragen weitergehend unterrichten. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen, müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa bis zu 8 Wochen rechnen. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. Entnehmen Sie bitte dem Reiseangebot oder erkundigen Sie sich bei uns, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Weiterhin achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für Ihre Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen sie die Vorschriften. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Reiseangebot und wenden Sie sich an uns. 16. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit Sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an uns. 17. Gerichtsstand / Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist Wuppertal. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter: Sport Weidenbach, Wuppertal,
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